Dennoch wurden diese Rufe in der ersten offiziellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt. Diese konzentrierte sich auf die Feststellung, dass der Täter deutscher Staatsbürger sei, ohne weitere Details zu nennen. Erst später bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass die Möglichkeit eines islamistischen Motivs in die Ermittlungen einbezogen werde. Es gäbe jedoch aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat tatsächlich islamistisch motiviert war, da der 40-Jährige unter Drogeneinfluss gestanden habe und keine Verbindungen zu terroristischen Organisationen, wie dem IS, bekannt seien. Kritik kam auch aus Sicherheitskreisen, da zunächst wesentliche Informationen zum Tathergang nicht veröffentlicht wurden.