Im August lief noch ein Prozess gegen J. am Amtsgericht Weimar, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil, das für den 6. September angesetzt war, konnte aufgrund seiner Abschiebung vorläufig nicht verkündet werden. Tarik J. trat einen Tag vorher die Reise mit einer Maschine der Royal Air Maroc von Frankfurt/Main nach Casablanca an, begleitet von deutschem und marokkanischem Sicherheitspersonal. Obwohl J. in Marokko behauptete, dort bleiben zu wollen, scheint er entschlossen, nach Deutschland zurückzukehren.
Bei seiner Rückkehr würde der Prozess am Amtsgericht wieder aufgenommen werden. Der Marokkaner, der bereits mehrfach wegen Beleidigung, Hehlerei, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt wurde und häufig im Gefängnis saß, gibt an, dass er trotz der drohenden Gefahr zurückkehren möchte, um seine fünfjährige Tochter Mina zu sehen. Das Annäherungsverbot, das die Mutter – eine Deutsche – gegen ihn erwirkt hat, scheint ihn dabei nicht abzuschrecken.