Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, wäre es an das Bundesverfassungsgericht, ein Verbotsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Laut Grundgesetz kann das Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn diese auf die Beeinträchtigung oder Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Neben dem Bundestag können auch der Bundesrat und die Bundesregierung solche Verbotsanträge stellen.