Berlin – Die AfD steht in der Kritik: Seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 hat die Partei insgesamt rund 1,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zurückzahlen müssen. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Demnach mussten alle im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017 zusammen rund 1,8 Millionen Euro an Strafen zahlen – Gründe dafür reichten von der Annahme unzulässiger Spenden über falsche Angaben in Rechenschaftsberichten bis hin zur zweckwidrigen Verwendung von Fraktionsmitteln. Bei der AfD fallen besonders zwei Fälle schwer ins Gewicht: Die unzulässigen Zuwendungen der Schweizer Firma Goal AG, die für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen verwendet wurden, sowie eine Spende aus der Schweiz in Höhe von fast 400.000 Euro. Hinzu kommt eine strittige Forderung über gut 108.000 Euro. Gegen diesen Bescheid hat die AfD Klage eingereicht und mittlerweile Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Lesen Sie hier mehr: